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Coronahilfen Ratgeber

Wie und Wo kann Coronahilfe beantragt werden?

Corona Hilfe / Überbrückungshilfeb beantragen

Um Überbrückungshilfen zu beantragen besuchen Sie bitte folgende Seite:

Link: Corona- / Überbrückungshilfe beantragen

Direktantrag (Soloselbständige)

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5000,- Euro beantragen.
Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.

Der Direktantrag auf November- und Dezemberhilfe kann nur einmal gestellt werden. Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach dem Absenden ist über das digitale Antragssystem derzeit noch nicht möglich.

Antrag mit prüfendem Dritten

Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder planen Überbrückungshilfe zu beantragen oder Unternehmen, die mehr als 5000,- Euro Fördersumme erwarten und alle Nicht-Soloselbständigen beauftragen bitte eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt damit, den Antrag auf November- und Dezemberhilfe für sie zu stellen.

Quelle: ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de