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Au­ßer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe No­vem­ber – De­tails der Hil­fen ste­hen nun fest

 

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.

Link: Au­ßer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe No­vem­ber

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels sind ebenfalls antragsberechtigt. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind (siehe Antwort auf folgende Frage).

Mehr dazu unter Link: Au­ßer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe No­vem­ber